Ordnung für Seniorengärten

Ordnung für Seniorengärten

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11 Juli 2015)

  1. Der Status „Seniorengarten“ wird auf schriftlichen Antrag von Vereinsmitgliedern beim Vorstand geprüft und entschieden.
  2. Der Status kann nach Einzelfallprüfung nur an Pächter, eingetragen im Unterpachtvertrag, vergeben werden. Er/Sie sollte das 65. Lebensjahr vollendet haben oder erhebliche körperliche, gesundheitliche bzw. andere Beeinträchtigungen bestehen, die eine kleingärtnerische Bewirtschaftung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr zulassen.
  3. Der Status wird immer für ein Jahr gewährt und muss jährlich neu durch den Vorstand bewertet und vergeben werden.
  4. An die Geschäftsstelle des Inselverbandes ist nach Vergabe eines Seniorengartens eine schriftliche Information über den/die Kleingärten mit Gartennummer zu geben. Eine Begründung ist nicht notwendig. Im Verein ist der Nachweis zu führen.
  5. Die zuständige Anerkennungsbehörde(für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit) wird über die Vergabe bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit informiert. Der Status „Seniorengarten“ wird bei der Prüfung berücksichtigt.
  6. Diese Parzellen sind so zu pflegen, dass jederzeit eine Weiterverpachtung bei plötzlicher Kündigung erfolgen kann.
  7. Der „Seniorengarten“ muss vom Weg aus ersichtlich mit dem vorgeschriebenen Schild gekennzeichnet  sein.
  8. Bei Neuvergabe der Parzelle entfällt der Status des Seniorengartens und die gesetzlichen Vorgaben der Vereinssatzung/Gartenordnung ist vom Nachpächter wieder herzustellen.
  9. Der Inselverband der Gartenfreunde e.V. Rügen behält sich gemeinsam mit der zuständigen Anerkennungsbehörde Prüfungen vor, um eventuellem Missbrauch entgegen zu wirken.