Ordnung für Seniorengärten
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11 Juli 2015)
- Der Status „Seniorengarten“ wird auf schriftlichen Antrag von Vereinsmitgliedern beim Vorstand geprüft und entschieden.
- Der Status kann nach Einzelfallprüfung nur an Pächter, eingetragen im Unterpachtvertrag, vergeben werden. Er/Sie sollte das 65. Lebensjahr vollendet haben oder erhebliche körperliche, gesundheitliche bzw. andere Beeinträchtigungen bestehen, die eine kleingärtnerische Bewirtschaftung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr zulassen.
- Der Status wird immer für ein Jahr gewährt und muss jährlich neu durch den Vorstand bewertet und vergeben werden.
- An die Geschäftsstelle des Inselverbandes ist nach Vergabe eines Seniorengartens eine schriftliche Information über den/die Kleingärten mit Gartennummer zu geben. Eine Begründung ist nicht notwendig. Im Verein ist der Nachweis zu führen.
- Die zuständige Anerkennungsbehörde(für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit) wird über die Vergabe bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit informiert. Der Status „Seniorengarten“ wird bei der Prüfung berücksichtigt.
- Diese Parzellen sind so zu pflegen, dass jederzeit eine Weiterverpachtung bei plötzlicher Kündigung erfolgen kann.
- Der „Seniorengarten“ muss vom Weg aus ersichtlich mit dem vorgeschriebenen Schild gekennzeichnet sein.
- Bei Neuvergabe der Parzelle entfällt der Status des Seniorengartens und die gesetzlichen Vorgaben der Vereinssatzung/Gartenordnung ist vom Nachpächter wieder herzustellen.
- Der Inselverband der Gartenfreunde e.V. Rügen behält sich gemeinsam mit der zuständigen Anerkennungsbehörde Prüfungen vor, um eventuellem Missbrauch entgegen zu wirken.